Mrz 20 2007
“Heimlicher Vaterschaftstest”: BVerfG vom 13.02.2007
“Heimlicher Vaterschaftstest”: BVerfG vom 13.02.2007
Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 13.02.2007, daß ein ohne Wissen des Kindes und dessen Mutter eingeholtes gentechnisches Abstammungsgutachten wegen Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte nicht verwertbar ist. Außerdem forderte das Gericht den Gesetzgeber auf, einen Verfahrensweg zu eröffnen, auf dem das Recht auf Abstammungskenntnis in angemessener Weise geltend gemacht und durchgesetzt werden kann.