Sep 21 2005
Internationales Privatrecht im Ãœberblick
Internationales Privatrecht im Ãœberblick
Die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen auch vor einem heimischen Gericht ggf. ausländisches Recht „gilt“, beantwortet das internationale Privatrecht (kurz: IPR), eine etwas irreführende Bezeichnung, denn IPR ist Teil des nationalen Rechts. Es entscheidet bei problematischen Sachverhalten – solchen mit Auslandsberührung – welchen Staates Privatrecht anwendbar ist. Auf die Verweisung folgt die Anwendung des ggf. fremden Rechts. Dieser Vorgang wird in einem Aufbauschema veranschaulicht.