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	<title>Anwaltskanzlei Herkner</title>
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	<pubDate>Thu, 02 May 2024 07:37:20 +0000</pubDate>
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		<title>Mobilfunkanlagen - Rechte der Nachbarn und Kommunen</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Sep 2008 13:52:01 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Mobilfunk]]></category>

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		<description><![CDATA[Mobilfunkanlagen - Rechte der Nachbarn und Kommunen
Das Mobilfunknetz wird immer dichter. Mit jeder neuen Anlage wächst, insbesondere in der Anwohnerschaft, der Widerstand. Dort muß man sich angesichts eines als unzureichend kritisierten Immissionsschutzes, aber derzeit eher mobilfunkfreundlicher Rechtsprechung fragen, wie sich effektive Gegenwehr rechtlich bewerkstelligen läßt. Dem Nachbarn steht der Verwaltungsrechtsweg offen, er kann aber auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Mobilfunkanlagen - Rechte der Nachbarn und Kommunen</h2>
<p>Das Mobilfunknetz wird immer dichter. Mit jeder neuen Anlage wächst, insbesondere in der Anwohnerschaft, der Widerstand. Dort muß man sich angesichts eines als unzureichend kritisierten Immissionsschutzes, aber derzeit eher mobilfunkfreundlicher Rechtsprechung fragen, wie sich effektive Gegenwehr rechtlich bewerkstelligen läßt. Dem Nachbarn steht der Verwaltungsrechtsweg offen, er kann aber auch gegen Grundstückseigentümer und Betreiber das für den Belegenheitsort zuständige Zivilgericht anrufen und/oder sich über seinen Einzelfall hinaus kommunalpolitisch für eine ganzheitliche Lösung einsetzen. Von den Gemeinden wird dabei vor allem erwartet, die Herausforderung zu bewältigen, den Mobilfunk durch Bauleitplanung in geordnete Bahnen zu lenken.</p>
<p>Über den nachfolgenden <a title="Ausführungen von Rechtsanwalt Wolf R. Herkner" href="http://www.bsrm.de/rechtsgebiete/mobilfunk.html" target="_blank">Link</a> verfügbar sind Ausführungen von Rechtsanwalt Dr. Wolf R. Herkner.</p>
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		<title>&#8220;Heimlicher Vaterschaftstest&#8221;: BVerfG vom 13.02.2007</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Mar 2007 15:09:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Heimlicher  Vaterschaftstest&#8221;: BVerfG vom 13.02.2007
Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 13.02.2007, daß ein  ohne Wissen des Kindes und dessen Mutter eingeholtes gentechnisches  Abstammungsgutachten wegen Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte nicht  verwertbar ist. Außerdem forderte das Gericht den Gesetzgeber auf, einen  Verfahrensweg zu eröffnen, auf dem das Recht auf Abstammungskenntnis in  angemessener [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>&#8220;Heimlicher  Vaterschaftstest&#8221;: BVerfG vom 13.02.2007</h2>
<p>Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 13.02.2007, daß ein  ohne Wissen des Kindes und dessen Mutter eingeholtes gentechnisches  Abstammungsgutachten wegen Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte nicht  verwertbar ist. Außerdem forderte das Gericht den Gesetzgeber auf, einen  Verfahrensweg zu eröffnen, auf dem das Recht auf Abstammungskenntnis in  angemessener Weise geltend gemacht und durchgesetzt werden kann.</p>
<p><a href="/wp-content/uploads/2008/09/heimlicher-vaterschaftstest.pdf" target="_blank">&#8220;Heimlicher Vaterschaftstest&#8221;</a></p>
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		<title>Zum &#8220;guten Ton&#8221; in der Rechtspflege</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Dec 2006 13:53:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Prozessuales]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum &#8220;guten Ton&#8221; in der Rechtspflege
Eine Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 22.02.2006.
Zum &#8220;guten Ton&#8221; in der Rechtspflege
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Zum &#8220;guten Ton&#8221; in der Rechtspflege</h2>
<p>Eine Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 22.02.2006.</p>
<p><a href="/wp-content/uploads/2008/09/zum_guten_ton_der_rechtspflege.pdf" target="_blank">Zum &#8220;guten Ton&#8221; in der Rechtspflege</a></p>
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		<title>Internationales Privatrecht im Überblick</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Sep 2005 15:08:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Internationales]]></category>

		<category><![CDATA[Prozessuales]]></category>

		<category><![CDATA[Schuldrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Internationales  Privatrecht im Überblick
Die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen auch vor einem heimischen  Gericht ggf. ausländisches Recht „gilt“, beantwortet das internationale  Privatrecht (kurz: IPR), eine etwas irreführende Bezeichnung, denn IPR ist Teil  des nationalen Rechts. Es entscheidet bei problematischen Sachverhalten –  solchen mit Auslandsberührung – welchen Staates Privatrecht anwendbar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Internationales  Privatrecht im Überblick</h2>
<p>Die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen auch vor einem heimischen  Gericht ggf. ausländisches Recht „gilt“, beantwortet das internationale  Privatrecht (kurz: IPR), eine etwas irreführende Bezeichnung, denn IPR ist Teil  des nationalen Rechts. Es entscheidet bei problematischen Sachverhalten –  solchen mit Auslandsberührung – welchen Staates Privatrecht anwendbar ist. Auf  die Verweisung folgt die Anwendung des ggf. fremden Rechts. Dieser Vorgang wird  in einem Aufbauschema veranschaulicht.</p>
<p><a href="/wp-content/uploads/2008/08/1731.pdf" target="_blank">Internationales Privatrecht im Überblick</a></p>
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		<title>Zur vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Aug 2005 13:53:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Prozessuales]]></category>

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		<description><![CDATA[Zur vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts
Keine Kritik an amtsmüden Richtern, selbstverständlich auch kein Erfahrungsbericht, sondern ein unterhaltsamer Beitrag zu einem durchaus ernsthaften prozessualen Problem, denn man muß sich wundern, wie oft Rechtsmittel auf die sog. Besetzungsrüge gestützt werden, weil ein Mitglied des Spruchkörpers den Eindruck vermittelt, in Morpheus Armen zu ruhen.
Zur vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Zur vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts</h2>
<p>Keine Kritik an amtsmüden Richtern, selbstverständlich auch kein Erfahrungsbericht, sondern ein unterhaltsamer Beitrag zu einem durchaus ernsthaften prozessualen Problem, denn man muß sich wundern, wie oft Rechtsmittel auf die sog. Besetzungsrüge gestützt werden, weil ein Mitglied des Spruchkörpers den Eindruck vermittelt, in Morpheus Armen zu ruhen.</p>
<p><a href="/wp-content/uploads/2008/09/zur_vorschriftsm_besetzung_des_gerichts.pdf" target="_blank">Zur vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts</a></p>
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